YPXYLON Monuments
Verwandeln Sie Steuern in inflationsgeschütztes Immobilien - Vermögen
Die Investition in eine Denkmalimmobilie bietet Ihnen in Deutschland einmalige Steuervorteile, es gibt nur noch ein Modell, bei dem der Eigentümer Steuern sparen kann: die Denkmalabschreibung (Denkmal-AfA gemäß §§ 10f, 7i EStG).
Denkmalimmobilien an sich besitzen, wie allgemein bekannt, eine hohe Werthaltigkeit und Attraktivität. Durch die erhöhte Denkmal Abschreibung (Denkmal-Afa) ermöglichen Sie Ihnen als Kapitalanleger gegenüber Neubau- und Bestandsimmobilien unschlagbare Vorteile in steuerlicher Hinsicht.
Sie profitieren von der Verrechnung der erhöhten Abschreibung (Denkmal-AfA) mit Ihrem zu versteuernden Einkommen. Sie mindern damit die Steuerlast und erhalten dafür eine sichere Immobilie als Baustein für die Altersvorsorge.
Grundlage dieser Möglichkeit ist die Verankerung der § 7h/7i im Einkommensteuergesetz. Sie können die kompletten Modernisierungskosten (inkl. anteiliger Nebenkosten) innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich abschreiben und geltend machen. Die ersten 8 Jahre nutzen Sie 9% und die nächsten 4 Jahre 7% der Denkmal-AfA.
Attraktive Lagen in Urlaubsregionen sichern eine gute Auslastung und hohe Wertschöpfung aus Vermietung nach Wiederherstellung der Immobilie.
Die anhaltend steigende Nachfrage nach hochwertig ausgestatteten Ferienimmobilien in der sächsischen Schweiz macht Ihre Denkmal-Immobilie zu einer renditestarken und steueroptimierten Kapitalanlage. Auf Wunsch steht Ihnen vor Ort ein zuverlässiger und kompetenter Vermietungspartner zur Seite. Unser erfahrenes Team betreut Sie individuell und stellt eine professionelle Vermietung Ihrer Immobilie sicher.
Es gibt hierbei vieles zu berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie von der Eruierung passender Objekte, Prüfung der Unterlagen (Baubeschreibung, Teilungserklärung, Notarvertrag), Ausbauvorhaben, Vermietbarkeit bis hin zur Vermietung und Verwaltung.
In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ermitteln wir sinnvolle Projekte und schützen Ihr Einkommen vor hohen Abgaben.
- Erhöhte Abschreibung bis zu 80% der Investition auf 12 Jahre
- § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG: Denkmalgeschützter Grundbesitz bleibt unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 Prozent oder sogar zu 100 Prozent von der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer befreit
- KfW-Fördermittel + Tilgungszuschuss möglich
- Hochwertige und moderne Renovierung unter strikter Beachtung der historischen Substanz
- Repräsentative Lage entlang des Elbsandsteingebirges - hohes Vermietungspotential
- Rundum Sorglospaket - Ausbau, eigene Hausverwaltung, Vermietung, Winterdienst, etc.
- Kosten einer Finanzierung absetzbar
- Seriöse und sichere Rendite durch Vermietung
- Beratung - Abwicklung - Wiederherstellung - Vermietung & Verwaltung aus einer Hand